Geschichte – Die ARCHE stellt sich vor
Im Anschluss an einen Adventsgottesdienst in der Markuskirche im Dezember 1987 zur Wohnsituation in Thun hatte sich eine Gruppe von Kirchgängern und Kirchgängerinnen gebildet. Diese verpflichtete sich, die ganze Obdachlosen- und Wohnproblematik à fonds zu studieren und Lösungsmöglichkeiten auszuarbeiten.
Im Sommer 1988 bildete sich aus der Anfangsgruppe die Arbeitsgruppe ARCHE mit dem Ziel, Sozial- und Übergangswohnungen zu erstellen. Vor allem die Übergangswohnungen erwiesen sich auch aus der Sicht des damaligen Stadtpräsidenten Ernst Eggenberg als sehr dringend, weil sie ein vorhandenes Loch im Sozial-Netz abdecken sollten.
Am 31. Oktober 1989 fand durch die ARCHE eine Orientierung für sämtliche Wohnbaugenossenschaften in Thun statt, denn die ARCHE suchte mögliche Baupartner. Interesse zeigten die Wohnbaugenossenschaft Thun und die WAT.
Am 17. August 1990 wurde die STIFTUNG ARCHE THUN gegründet und deren Zweck wie folgt umschrieben: „Die Stiftung bezweckt den Betrieb von Not- und Sozialwohnungen im Raume Thun. Zur Erfüllung dieses Zweckes sollen geeignete Liegenschaften erworben, gemietet bzw. gepachtet oder Grundstücke selbst überbaut werden.“
Am 29. Oktober 1990 erklärte sich die WAT grundsätzlich bereit, mit der ARCHE zusammen zu spannen. Die WBG Thun hatte sich hingegen aus dem Projekt zurückgezogen.
Der Gemeinderat entschied am 7. Juni 1991, das Jolag-Gut im Baurecht an WAT und ARCHE abzugeben. Gesucht wurde noch ein dritter Partner, der am 28. August 1991 in der städtischen Pensionskasse (PK) gefunden werden konnte. Am 23. Oktober 1991 wurde der Baurechtsvertrag unterzeichnet. Der Stadtrat stimmte ihm am 13. Dezember 1991 ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung zu, und am 16. Februar 1992 wurde er in einer Volksabstimmung sehr gut angenommen.
Was die Finanzierung betraf, bewilligte der Grosse Kirchenrat der Evang.-ref. Gesamtkirchgemeinde Thun einen Rahmenkredit von Fr. 300’000.-, der bei Sicherung der Finanzierung und des Betriebes in einer Mischform von Darlehen und à fonds perdu-Beitrag gesprochen werden sollte. Mit Datum vom 29. November 1991 sicherte die AEK BANK 1826 der ARCHE grundsätzlich die Finanzierung bis zu 95% zu, falls gemäss WEG (Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz) gebaut wurde.
Der Vertrag der Einfachen Gesellschaft Jolag-Gut wurde am 31. Januar 1992 vom Gemeindrat genehmigt. Zur Einfachen Gesellschaft gehören: WAT (50%), PK (40%) und ARCHE (10%). In der Abstimmungsbotschaft für den 16. Februar 1992 wurde die Absicht der Stiftung ARCHE wie folgt umschrieben: „Im Sinne einer sozialen Hilfestellung will die Stiftung ARCHE Wohnraum als Übergangslösung anbieten für hauptsächlich im Gebiet der Einwohnergemeinde Thun Ansässige.“
Diese Übergangslösung ist gedacht für Leute, die
- innert nützlicher Frist keinen oder keinen finanziell tragbaren Wohnraum finden (Alleinerziehende mit Kindern, kinderreiche Familien u.a.),
- zur Stabilisierung und sozialen Betreuung ein eigenes Zimmer oder eine eigene Wohnung brauchen,
- zur Erlangung einer Arbeitsstelle einen festen Wohnsitz angeben müssen.
Am 4. Mai 1992 wurden die Unterlagen für den Architektur-Wettbewerb verschickt, und vom 19. bis 22. Oktober 1992 fand die Jurierung statt. Anschliessend wurden die Projekte am Malerweg ausgestellt. 10 Architekturbüros hatten am Wettbewerb teilgenommen. Aenni Dähler vertrat die ARCHE in der Jury. Den ersten Preis erzielte das Projekt LINEA der Architekten Jürg Althaus und Pierre Grosjean aus Bern. Sie wurden mit der Weiterbearbeitung beauftragt.
Im Sommer 1993 folgten Bauausschreibung und Profilierung. Es gab Einsprachen. Gottlob konnten alle abgelehnt oder durch Verhandlungen beigelegt werden. Im Anschluss daran wurden dann auch keine Baubeschwerden eingereicht.
Das Jahr 1994 diente der Detailplanung. Am 28. Februar 1995 konnte der Spatenstich für die erste Etappe der WAT vollzogen werden und am 2. August 1995 jener für die zweite Etappe von ARCHE und PK.
Die ARCHE sah im zu bauenden Vorhaben insgesamt 15 Wohnungen auf drei Geschosse verteilt vor. Mit Brief vom 31. Juli 1995 sicherte das Bundesamt für Wohnungswesen die Bundeshilfe zu. Verhandlungen unsererseits führten am 14. September 1995 zur Bewilligung der Zusatzverbilligung I (Familien und Alleinstehende mit Kindern). Später folgte der Kanton Bern seinerseits mit der Bewilligung, was die kombinierte Zusatzverbilligung I ermöglichte.
Für die Stiftung WOHIN Thun (früher „Verein zur Eingliederung psychisch Behinderter“, VEPB) kam der ARCHE-Bau insofern gelegen, als er ein Pilot-Projekt „Betreutes Wohnen“ starten wollte. Fünf ARCHE-Wohnungen erhielten vom Bundesamt für Wohnungswesen einen besonderen Status, d.h. sie fallen unter die Bedingungen für die kombinierte Zusatzverbilligung II (Betagte und Behinderte).
Bereits 1998 musste die „Sonnegg“ wegen Neustrukturierung ihres Angebotes ihre Wohnung kündigen. Die Wohnhilfe Thun übernahm sie. Ebenso schloss der „Verein Wohnbrügg“ auf 1. November 2001 keinen neuen Mietvertrag ab. „Asyl Berner Oberland“ übernahm sie.
Noch ist zu erwähnen, dass wir zuerst für die „Stiftung WOHIN“-BewohnerInnen die ZV II-Pauschale erhalten haben, später die ZV I-Pauschale für die übrigen ARCHE-Wohnungen. Seit 2007 erhält zudem eine Wohnung der „Wohnhilfe Thun“ ebenfalls die ZV II-Pauschale. Die STIFTUNG ARCHE THUN musste sich verpflichten, jeden Herbst die Einkommens- und Vermögensabklärungen vorzunehmen und diese nach Bern zu melden.
Ein prägendes Ereignis im Jahr 2006 war der Kauf der Liegenschaft Burgstrasse 5/5a. Damit wurde ein Geschäft abgeschlossen, das verschiedene Mitglieder des Stiftungsrats während längerer Zeit stark beanspruchte. Für mindestens zehn Jahre wird die erworbene Liegenschaft dem Projekt „Teilbetreutes Wohnen“ in Miete zur Verfügung gestellt, wobei die Wohnhilfe Thun im Auftrag der Stadt Thun das Projekt abwickelt. Aus Gründen der Unabhängigkeit verzichtete die Stiftung jedoch darauf, auf die Anfrage der „Wohnhilfe Thun“ einzutreten, eine Vertretung ins Projekt zu delegieren.
Die Finanzierung der Burgstrasse 5/5a erfolgte durch eine Aufstockung der Hypotheken im Umfang des Kaufpreises. In diesem Zusammenhang wurden Offerten bei verschiedenen Banken eingeholt. Dabei konnte die AEK BANK 1826 günstige Zins- und Rückzahlungsbedingungen für das Jolag-Gut und die Burgstrasse 5/5a offerieren. Diese erlauben es der Stiftung, ihre Politik der „leeren Kasse“ fortzuführen, das heisst, freie Mittel flexibel für die Rückzahlung von Hypotheken einzusetzen.
Das Projekt „Teilbetreutes Wohnen“ hat sich sehr gut angelassen. Nachdem im April 2006 noch verschiedene bauliche Anpassungen und Reparaturen erledigt worden sind, konnte die „Wohnhilfe Thun“ auf 1. Mai 2006 einziehen. Schon bald waren die neun Plätze besetzt. Die Einarbeitungsphase in einem nicht neuen, sondern baulich angepassten Haus, verlangte von Benutzern und Vermietern einiges ab an Kooperation und gutem Einvernehmen. Das Resultat lässt sich nun aber sehen: Das Projekt scheint sich in der vorgesehenen Art zu bewähren. Ebenso kommt die innere Struktur des Hauses – es war früher ein Personalhaus – dem Projekt sehr entgegen.